„Elternrechte“ und Rechte von Schwangeren im Arbeitsverhältnis
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich mich auf die Beratung von Frauen spezialisiert, die aufgrund ihrer Schwangerschaft Probleme im Arbeitsverhältnis haben. Zudem habe ich mich auch auf die Beratung von Eltern mit kleinen Kindern spezialisiert, die ihr Arbeitsleben neu gestalten müssen und wollen.
Gerade bei diesen Fragen ist oft eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.
Es kommt häufiger vor, als man denkt, dass mit der (frohen) Botschaft einer Schwangerschaft, Probleme im Arbeitsverhältnis entstehen. Chefs und Chefinnen, die alles andere als begeistert sind oder einem Steine in den Weg legen. Da setzt meine Beratung an.
Fragen, die sich stellen können
- Muss ich als Schwangere zu meinen bisherigen Arbeitsbedingungen weiter arbeiten?
- Kann ich während der Schwangerschaft gekündigt werden?
- Was ist ein Beschäftigungsverbot und was sind die Folgen?
- Ab wann und wie lange kann ich Elternzeit verlangen?
- Kann ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
- Wie und wann stelle ich hierfür den Antrag?
- Kann ich nach Ablauf der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
- Ab wann habe ich den sogenannten Sonderkündigungsschutz der Schwangerschaft und der Elternzeit?
- Inwieweit kann mir mein Arbeitgeber während der Teilzeit andere Arbeitsaufgaben vorgeben?
- Habe ich Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz?
- Wie ist die Situation, wenn mein Kind krank ist und ich nicht arbeiten kann?
- Wie kann ich diese Probleme gut und konstruktiv mit meine Arbeitgeber lösen?
Um solche Situation gut zu meistern, sollte die Arbeitnehmerin umfassend über ihre Rechte, aber auch Pflichten informiert sein.
Im Anschluss hieran geht es darum, inwieweit diese Rechte in einer guten und konstruktiven Kommunikation mit dem Arbeitgeber auch durchgesetzt werden können.
Die meisten dieser Probleme lassen sich nicht mittels eines gerichtlichen Verfahren oder einer Klage durchsetzen. Um den Arbeitsplatz zu erhalten, müssen solche Probleme außergerichtlich und einvernehmlich zusammen mit dem Arbeitgeber gelöst werden.
Ist eine Lösung nicht mehr möglich, kann das gerichtliche Verfahren in Anspruch genommen werden.
Dann aber wird fast „nur noch“ um Geld verhandelt, der Arbeitsplatz an sich jedoch ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr vorhanden.
Aus meiner langjährigen beruflichen Erfahrung kann ich nur raten, sich rechtszeitig arbeitsrechtlich beraten zu lassen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden und letztendlich wieder gut in dem Beruf durch starten zu können.